Durchsetzung Ihrer Rechte und Prozessvertretung Drucken
Wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen, streiten wir für all Ihre wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen rund um Medien und Kommunikation auch vor Gericht.

Unsere Kompetenz

Rechtsverletzungen abwehren, verfolgen und Ihr Recht durchsetzen

Unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit, die wir Ihnen im Falle von Rechtsverletzungen bieten, umfasst namentlich die folgenden Bereiche:

Urheber, International Copyright, Lizenzen, Buch, Presse, Verlag, Foto, Film, Rundfunk (TV/Radio), Adult, Musik, Musical, Show, Theater, Event-Veranstaltungen, Kunst, Kultur, Entertainment, Design, Domain, Datenschutz, EDV, Multimedia, Online-Produktion, E-Commerce, virtuelle Welten, Marken, Geschmacksmuster, Wettbewerb, Werbung, Merchandising, Sponsoring, Wellness sowie Führung akademischer (ausländischer) Grade und Titel.

Konkret bieten wir Ihnen:

  • Abmahnung von Rechtsverstößen
    Verletzungen Ihrer Rechte durch Ihre Konkurrenten mahnen wir - einschließlich der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche - außergerichtlich ab.
  • Erstellung von Schutzschriften
    Für den Fall, dass Sie die Beantragung einstweiliger Verfügungen Dritter befürchten müssen, erstellen wir für Sie entsprechende Schutzschriften. So können Sie frühzeitig Ihre Sicht des Sachverhalts und Ihren Rechtsstandpunkt darstellen und werden nicht erst durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Gerichts überrascht.
  • Beantragung von einstweiligen Verfügungen
    Falls durch außergerichtliche Abmahnung keine Lösung herbeigeführt werden kann, beantragen wir auch für Sie gerichtlich eine einstweilige Verfügung.
  • Klagen, Berufungen, Schiedsgerichtsverfahren
    Wir vertreten Sie ebenfalls im Hauptsacheverfahren bei Klagen und Berufungen vor Gericht und stehen Ihnen auch im Bereich der alternativen Streitbeilegung in Schiedsgerichtsverfahren bei.
  • Zwangsvollstreckungen
    Ebenfall helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Zwangsvollstreckungsverfahren.

 


 
Fredricks & von der Horst
Kanzlei Köln

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