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Wissenschaftliche Rechtsgutachten: Vor-Sorge = Ent-Sorgen!
Oftmals "tabula rasa" im Wirtschaftsmedienrecht Gerade im wirtschaftsmedienrechtlichen Bereich tauchen häufig abstrakte Rechtsfragen auf, zu denen rechtskräftige Gerichtsentscheidungen fehlen und zu denen es auch an rechtssicheren Antworten aus der Rechtsliteratur mangelt.
Unsicherheit bei der Abschätzung von wirtschaftlichen Risiken Für die Entwicklung neuer Projekte kann dies ein großes Risiko darstellen. Hohe Investitionen können „in den Sand gesetzt werden". Folglich bedarf es einer gesicherten Einschätzungsgrundlage für Unternehmen dafür, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen eine Realisierung ihres Projekts in der gewünschten Form überhaupt gestatten. Das gilt gerade auch hinsichtlich der zivil- wie auch der strafrechtlichen Haftungsrisiken aller für das Unternehmen Handelnden.
Identifizierung rechtlicher Risiken bereits im Vorfeld Fredricks & von der Horst unterstützen Sie bereits im Vorfeld eines geplanten Projektes darin, frühzeitig rechtliche Risiken zu identifizieren. Das gilt für Unternehmen und Behörden, aber auch Einzelpersonen. Wir schaffen so kreativen Raum für Alternativlösungen - bevor mitunter sehr hohe Investitionen „versenkt" worden sind.
Unsere Gutachten werden nach rein wissenschaftlichen Maßstäben erstellt. Dabei behalten wir jedoch auch Ihre wirtschaftlichen Fragestellungen und Ziele im Blick.
Beispiel: Web-check / Web-Audit So überprüfen wir etwa Ihre Unternehmens-Web-Site auf Rechtssicherheit und erstellen Gutachten, die unter rechtlichen Gesichtspunkten bereits bei der Erstellung Ihres Webs für Ihren Web-Designer praktische Hilfestellung in Bezug auf Layout- und Inhaltsfragen geben.
Lieferung konkreter Handlungsanweisungen D.h., unsere Gutachten liefern Ihnen nicht nur eine Beschreibung der Rechtslage, sondern geben Ihnen darüber hinaus auch einen konkreten Handlungsleitfaden im Umgang mit elektronisch vermittelten und bereitgestellten Informationen an die Hand.
Kreatives Querdenken mit Blick auf Machbarkeit Wir entwickeln verlässliche Lösungen - gerne auch abseits orthodoxer „ausgetretener Pfade". Gefälligkeitsgutachten werden Sie von uns jedoch nicht erhalten; weder entspräche dies unserem Anspruch als Rechtsanwälte bei Fredricks & von der Horst, noch wäre dies für Sie als Auftraggeber zielfördernd.
Fredricks & von der Horst haben bereits zahlreiche wissenschaftliche Rechtsgutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen des Kommunikations- und Medienrechts, des Jugendschutzrechts und des Datenschutzrechts sowie zu weiteren strafrechtlichen Einzelfragen z.B. aus dem Bereich Führung (ausländischer) akademischer Grade erstellt.
Gerne stehen wir auch Ihnen und Ihrem Unternehmen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung für all Ihre wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen rund um Medien und Kommunikation zur Seite.
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