2010.06 - US-Markteinstieg richtiges Produkt Drucken

UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern

Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind.

Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *

Inhalt

1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local"
2. Das richtige Produkt zur richtigen Zeit
3. Strukturierung der optimalen Gesellschaftsform
4. Der Name der Gesellschaft
5. Registrierung von Geistigem Eigentum
6. Visa und Green Cards
7. Finanzierung
8. Verträge vor Ort
9. Local Partners
10. Professionelle Beratung vor Ort
11. Chancen verbessern: Die größten Fehler beim Markteinstieg vermeiden - Fazit

2. Teil: Das richtige Produkt zur richtigen Zeit

Das richtige Produkt zur richtigen Zeit

In vielen Industriebranchen genießen Produkte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein hohes Ansehen. Nach den Erfahrungen, die wir mit unseren Mandanten gemacht haben, sind im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts besonders Produkte und Leistungen aus den Bereichen

- Umwelttechnologie,

- IT und Telekommunikation,

- Automobil- und Maschinenbau

- sowie Präzisionsprodukte wie Linsen und Uhren

aus Deutschland, der Schweiz und Österreich von US-Kunden gefragt.

- Gewinner: Umwelt und High-tech - Lifstyle-Produkte: schwierig

Im Zeitraum 2009-2010 haben unsere Mandanten aus diesen Branchen den Eintritt in den US-Markt am einfachsten vollziehen können. Auf der anderen Seite sind Lifestyle-Produkte wie z.B. Drehbücher oder Modeartikel schwieriger in den US-Markt zu bringen, weil die amerikanischen Konsumenten eher Produkte von amerikanischen Designern annehmen, die ihre Produkte direkt auf den amerikanischen Lifestyle zuschneiden. Doch auch diese Produkte können nach einer intensiven Vorbereitung erfolgreich auf den US-Markt gebracht werden.

3. Teil: Strukturierung der optimalen Gesellschaftsform

* Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA.  Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.

 
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